Blickpunkt Nottuln
16.05.2024
Blickpunkt Nottuln
Sondermüllentsorgung direkt am Familienwald im NSG Nonnenbachtal, vor den Hinweis-Schildern, die dieses Gebiet so ausweisen
Blickpunkt Nottuln

Sondermüllentsorgung im NSG und WSG Nonnenbachtal

Eine dreiste und unverantwortliche Belastung der Umwelt

Es ist schon dreist und unverantwortlich, Sondermüll direkt im Naturschutzgebiet und Wasserschutzgebiet Nonnenbachtal zu entsorgen. Heute fanden wir gleich zwei Haufen Asbestzement-Welldachplatten, direkt am Familienwald vor den Hinweis-Schildern entsorgt, die dieses Gebiet als NSG ausweisen. Natürlich ist das erst einmal eine billige Entsorgung von Sondermüll, sie belastet aber die Umwelt stark und kann den oder die Entsorger teuer zu stehen kommen.

Nicht umsonst sollen Fachbetriebe Arbeiten mit Asbest durchführen, und diese benötigen grundsätzlich einen gültigen Sachkundenachweis. Der wird nach erfolgreicher Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang gem. TRGS 519 nach der Gefahrstoffverordnung erteilt. Schließlich können beim Hantieren mit Asbestzementplatten Asbestfasern freigesetzt werden. Gelangen diese in den Organismus, können sie Krankheiten wie Asbestose und Lungenkrebs auslösen. In vielen Ländern ist daher der Einsatz von Asbest seit Anfang der 1990er Jahre verboten.

Insofern müssen die damit umgehenden Personen entsprechende Schutzkleidung tragen. Die asbesthaltigen Platten sind in spezielle Säcke, sogenannte „Big Bags“, zu verpacken, die sich so verschließen lassen, dass keine Asbestfasern austreten können.

Natürlich muss solch spezieller, gefährlicher Sondermüll auch sach- und fachgerecht entsorgt werden und darf nicht irgendwo in die Natur abgekippt werden. So gilt laut § 326 des Strafgesetzbuches (StGB) Folgendes: Wer unbefugt Abfälle, die für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Nottulner Blickpunkt hat die Gemeindeverwaltung über diesen Vorgang informiert. Über das Ergebnis werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ergänzung: Sowie ich gerade durch die Gemeindeverwaltung erfahren habe, wurde der illegal abgelagerte Sondermüll von der Polizei heute freigegeben. Die fachgerechte Entsorgung wird heute oder morgen durch eine Fachfirma erfolgen.

Bei einer nochmaligen Begehung am heutigen Tage (10. Jan.) hat unsere Redaktion festgestellt, dass der gefährliche Sondermüll bereits vom Ablageort entfernt wurde.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion